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Bundesknappschaft ArtikelDie Bundesknappschaft ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der in dem Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Sitz der Hauptverwaltung ist Bochum. Daneben bestehen regionale Bezirksverwaltungen. Die Bundesknappschaft wurde 1969 (BGBl. I S. 974) durch Zusammenschluss der seit 1945 sieben selbständigen Bezirksknappschaften gebildet; von 1923 bis 1945 hatte die Reichsknappschaft (RGBl. 1923 I S. 291) bestanden. Das Knappschaftswesen kann auf eine rd. 800-jährige Geschichte zurückblicken; erste Ansätze bereits 1260 (Goslar) urkundlich belegt.
Seit Inkrafttreten der neuen Minijob-Regelung (400 EUR Jobs) am 1.04 2003 hat die Bundesknappschaft die zentrale Verwaltung für das gesamte Bundesgebiet übernommen.
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